Gasprüfungen

Wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP): Im Rahmen der Hauptuntersuchung ist bei Fahrzeugen, die mit einer Flüssiggas oder Erdgas- Anlage ausgestattet sind, eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung durchzuführen. Die Untersuchung der Gasanlage wird nun in die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO mit eingebunden.

Im Falle, dass die Gasprüfung schon durchgeführt wurde, darf diese darf zum Zeitpunkt der fälligen Hauptuntersuchung höchstens zwölf Monate alt sein.