BO Kraft
Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr.)
Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft. Diese Untersuchung führen wir gerne für Sie durch.
Vereinbaren SIe einen Termin mit uns!
Telefonisch unter 07031 / 71 57 33 6