Wertgutachten fürs Schätzchen

Erwerb eines Oldtimers, Verkauf oder Versicherungsschaden – in der Regel benötigen Besitzer von Klassikern für solche Fälle ein Gutachten.

Auch als Grundlage für den Versicherungsvertrag fordern viele Versicherer ein sogenanntes Wertgutachten.

Wichtig dabei ist, dass ein Wertgutachten seinem Verwendungszweck entspricht.

So dient der Marktwert eines Kurzgutachtens beispielsweise als Basis für die Versicherungseinstufung (Kaskobedingungen) bei Oldtimersondertarifen. Dieser Marktwert gilt als Taxe (festgesetzter Preis) im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes.
Der Marktwert definiert den tatsächlichen Wert des Fahrzeuges auf dem Privatmarkt ohne Handelsspanne.

Der Wiederbeschaffungswert (Haftungsrecht § 249 BGB) bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls oder anderen Gesamtschadens aufwenden muss, um ein gleichartiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Der angegebene Wiederbeschaffungswert ist demnach die Basis für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.
Der Wiederbeschaffungswert definiert den Fahrzeugwert bei kurzfristiger Beschaffung aus dem qualifizierten Fachhandel inkl. der Handelsspanne.

Der Wiederherstellungswert schließlich beziffert den Preis, den das Fahrzeug an Aufwendungen gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurierungskosten / Umbaukosten) zuzüglich Fahrzeuggrundpreis. Dieser Wert ist für Fahrzeuge wichtig, die auf dem Markt aufgrund Ihrer Besonderheit oder Rarität nicht erhältlich sind.

Wir bieten Ihnen Kurzgutachten oder detaillierte Gutachten nach System GTÜ Classic an. Diese qualifizierten Gutachten sind von Versicherungen anerkannt.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!